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Plazentaschranke und ihre Funktion
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Hämoglobin | Hämoblobin ist der Bestandteil des Blutes, das die Fähigkeit besitzt, Sauerstoff aufzunehmen und zu transportieren. Damit der Sauerstoff der Mutter zum Kind gelangt, lässt die Plazentaschranke das Hämoglobin ungehindert durch. Eine Kontrolle der Hämoglobin-Werte ist daher zu Beginn der Schwangerschaft sinnvoll. |
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Bakterien | Bakterien werden von der Plazentaschranke herausgefiltert. Sie können dem Kind nicht schädigen. |
Viren | Viren werden von der Plazentaschranke zurückgehalten. So ist es z.B. möglich, dass eine HIV-infizierte Schwangere ein nicht infiziertes Kind gebiert. |
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Medikamente | Einige Wirkstoffe verschiedener Medikamente gehen ungehindert durch die Plazentaschranke. Arzt, Apotheker und Beipackzettel der Medikamente geben hierüber Auskunft, ob das Medikament ohne Sorgen während der Schwangerschaft eingenommen werden kann. |
Alkohol | Alkohol wird nicht von der Plazentaschranke herausgefiltert. Jeden Alkoholgenuss bekommt das Kind in vollem Umfang mit. Besonders die Augen- und Sehfunktionen des Kindes können hierdurch geschädigt werden. - Gegen ein gelegentliches Glas Bier oder Gläschen Wein ist nichts einzuwenden, wenn es dabei bleibt. |
Nikotin | Nikotin geht ungehindert durch die Plazentaschranke. Jede Zigarette raucht das Kind somit mit. |
Kohlenmonoxid | Kohlenmonoxid wird besonders stark beim Rauchen inhaliert. |
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Eine Vielzahl von chemischen Substanzen, Medikamenten oder physikalischen Einflüssen (Ionisierende Strahlung), die durch ihre Einwirkung auf den Embryo in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft (Phase der Organbildung) zu Fehl-, zu Mißbildungen oder zum Fruchttod führen können.
Besonders bekannt geworden ist das Schlafmittel Thalidomid (ConterganR), das in den 50er Jahren zu einer Vielzahl schwerster Fehlbildungen bei Neugeborenen geführt hat.
Teratogene Strahlenwirkungen können auftreten, wenn Schwangere einer Strahlung ausgesetzt waren. Die teratogenen Strahlenwirkungen bei Kindern, die in der Schwangerschaft einer Strahlung ausgesetzt waren, unterscheiden sich von genetischen Strahlenwirkungen insbesondere dadurch, dass genetischen Schäden weitervererbt werden können, während dies für teratogene Strahlenwirkungen nicht gilt. In der Praxis ist eine Unterscheidung von teratogenen und genetischen Strahlenwirkungen bei den Nachkommen bestrahlter Eltern aber nicht immer offensichtlich.
Die teratogene Strahlenwirkung wird nicht nur von der Höhe der Strahlendosis auf das noch ungeborene Kind bestimmt, sondern auch vom Zeitpunkt der Bestrahlung im Schwangerschaftsverlauf. In der frühen Schwangerschaftsperiode kann die Strahlenwirkung zum Ausbleiben der Einnistung oder zum Tod des ungeborenen Kindes führen. Die Schwellendosis für diesen Effekt liegt bei 50 bis 100 mSv für den Unterleib der Schwangeren. Angesichts der relativ hohen Häufigkeit des spontanen Embryonaltodes und der geringen Wahrscheinlichkeit einer Strahlenschädigung gilt die frühe Schwangerschaftsperiode im Allgemeinen als Phase mit einem niedrigen teratogenen Strahlenrisiko.
Von der 3. bis zur 8. Schwangerschaftswoche besteht ein Risiko der Organfehlbildung. Vom Zeitpunkt der Bestrahlung in der Organogenese wird die Art möglicher angeborener Anomalien bestimmt. In dieser aktivsten Phase der Zellvermehrung und -differenzierung ist das teratogene Risiko besonders hoch. Die Wirkungen sind offenbar deterministisch, da hierfür Dosis-Schwellen bei Tierversuchen beobachtet wurden.
Die strahlenempfindlichste Periode liegt in der 8. bis 25. Schwangerschaftswoche. Bei den schwangeren Atombomben-Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki wurden vermehrt eine geistige Retardierung und ein verkleinerter Kopf (Mikrozephalie) bei den Kindern festgestellt, die in dieser Schwangerschaftsperiode im Mutterleib durch die Atombombenexplosion bestrahlt worden waren.
Für den Menschen wird eine Schwellendosis für diese teratogene Strahlenwirkung abgeschätzt, die bei 100 mSv liegt. In der Röntgendiagnostik wird die Dosis für das ungeborene Kind nur selten einen so hohen Wert erreichen. Organfehlbildungen infolge einer röntgendiagnostischen Maßnahme sind daher unwahrscheinlich.
Besonders in der späten Schwangerschaftsphase besteht das Risiko einer Wachstumsstörung ohne Fehlbildung bei in utero bestrahlten Kindern, obwohl dieses auch in allen Schwangerschaftsstadien auftreten kann. Nach derzeitigem Kenntnisstand gilt dieses Risiko jedoch als gering.
Das Risiko einer strahlenbedingten Krebserkrankung des Kindes wird während
der gesamten Schwangerschaftsdauer mit einer um etwa das zwei - bis dreifache
höheren Wahrscheinlichkeit als bei der Gesamtbevölkerung angenommen.
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